Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen i.d.F. vom 17.12.1992 (BGBl 1993 I 2) m.spät.Änd.; dazu gehören Ausführungsverordnungen. Es regelt die Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Staat. Die Beaufsichtigung der Unternehmen nehmen danach die ⇡ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. die zuständigen Landesaufsichtsämter wahr.
Lexikon der Economics.
2013.
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